Tokenisierte Anleihe: Wie Unternehmen 2026 eine eWpG-Anleihe emittieren – Rechtsrahmen, Ablauf und Kosten ab 35.000 €

Ja, auch ein mittelständisches Unternehmen kann in Deutschland eine tokenisierte Anleihe emittieren. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG), nicht die europäische Krypto-Verordnung MiCA. Für Konzeption und technische Umsetzung liegt unser Setup bei 25.000 € zum Festpreis, das realistische Gesamtbudget inklusive rechtlicher Strukturierung beginnt bei 35.000 €.

Der Begriff wird derzeit vor allem aus der Perspektive großer Emittenten diskutiert – Förderbanken, Versicherer, Asset Manager. Das führt bei vielen Unternehmern zu dem Eindruck, tokenisierte Anleihen seien ein Instrument für Milliardenbilanzen. Das Gegenteil ist der Fall: Die regulatorischen Erleichterungen der letzten Monate zielen genau auf Emissionsvolumen im einstelligen bis unteren zweistelligen Millionenbereich. In über 50 realisierten Tokenisierungsprojekten haben wir gesehen, dass die entscheidenden Hürden selten technischer Natur sind. Sie liegen in der rechtlichen Einordnung, in der Dokumentation und in der Frage, wer die Anleihe am Ende zeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine tokenisierte Anleihe ist eine klassische Schuldverschreibung, die als elektronisches Wertpapier in einem Kryptowertpapierregister nach § 16 eWpG eingetragen wird. Gläubigerrechte, Zinsanspruch und Rangfolge bleiben unverändert.
  • Tokenisierte Anleihen fallen nicht unter MiCA: Art. 2 Abs. 4 MiCAR nimmt Finanzinstrumente nach MiFID II ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus. Maßgeblich sind eWpG, Prospektverordnung, WpHG und Schuldverschreibungsgesetz.
  • Seit dem 5. Juni 2026 sind öffentliche Wertpapierangebote bis 12 Mio. € innerhalb von zwölf Monaten von der Prospektpflicht befreit – zuvor lag die Schwelle bei 8 Mio. €. Ein Wertpapier-Informationsblatt bleibt erforderlich.
  • Die technische Umsetzung kostet bei uns 15.000 € zum Festpreis, das Gesamt-Setup 25.000 €, die rechtliche Strukturierung über Partnerkanzleien ab 10.000 €. Registerführung und Emissionsdokumentation kommen als externe Posten hinzu.
  • Token Ersteller hat über 50 Tokenisierungsprojekte realisiert und verfügt über mehr als 10 Jahre Erfahrung in Tokenisierung und Web3-Entwicklung.

Was ist eine tokenisierte Anleihe?

Eine tokenisierte Anleihe ist eine Schuldverschreibung, deren Forderungs-, Zins- und Rückzahlungsansprüche digital auf einer Distributed-Ledger-Infrastruktur abgebildet werden. Rechtlich bleibt sie eine Anleihe – der Token ist keine Abbildung des Wertpapiers, sondern das Wertpapier selbst.

Der Emittent verspricht dem Zeichner die Rückzahlung eines festgelegten Betrags zu einem festgelegten Termin, dazu eine Verzinsung. Genau wie bei einer Papieranleihe. Was sich ändert, ist die Infrastruktur dahinter: Statt einer Globalurkunde bei einem Zentralverwahrer entsteht ein Registereintrag, statt manueller Abstimmung zwischen Depotbanken laufen Übertragungen und Zahlungsereignisse über programmierbare Prozesse.

Tokenisierte Anleihe vs. klassische Anleihe – was sich ändert und was nicht

Die Unterschiede betreffen ausschließlich die Abwicklungsebene. Wer erwartet, dass eine Tokenisierung die Anleihe zu einem anderen Produkt macht, geht mit einer falschen Annahme in die Strukturierung.

Merkmal
Klassische Anleihe
Tokenisierte Anleihe nach eWpG
Verbriefung Globalurkunde Eintragung im Kryptowertpapierregister (§ 16 eWpG)
Register / Verwahrung Zentralverwahrer und Depotbanken Kryptowertpapierregisterführer mit BaFin-Erlaubnis
Abwicklung in der Regel T+2 bis hin zu Echtzeit-Settlement (T+0)
Übertragung über mehrere Intermediäre Transfer im Register, KYC-gebunden
Stückelung meist ab 1.000 € frei wählbar, kleinere Stückelungen möglich
Zins- und Tilgungszahlungen überwiegend manuelle Prozesse über Smart Contract automatisierbar
Rechtsnatur Wertpapier Wertpapier – identisch
Pflichten des Emittenten Zinszahlung, Reporting, ggf. Ad-hoc identisch, zusätzlich Registerführung

Entscheidend ist die vorletzte Zeile. Die Tokenisierung verändert nicht den Charakter des Instruments, sondern nur den Weg, auf dem Eigentum dokumentiert und Zahlungen ausgelöst werden. Alles, was für eine Unternehmensanleihe gilt – Bonität, Sicherheitenkonzept, Anleihebedingungen, Haftung – gilt unverändert weiter.

Kryptowertpapier, elektronisches Wertpapier, Security Token – die Begriffe sauber getrennt

Drei Begriffe werden im Markt regelmäßig vermischt, obwohl sie unterschiedliche Dinge bezeichnen. Diese Unschärfe ist die häufigste Fehlerquelle in frühen Projektgesprächen.

Ein elektronisches Wertpapier ist ein Wertpapier, das ohne Papierurkunde durch Eintragung in ein elektronisches Register entsteht. Ein Kryptowertpapier ist der Sonderfall davon: ein elektronisches Wertpapier, das nach § 4 Abs. 3 eWpG in ein auf Distributed-Ledger-Technologie basierendes Kryptowertpapierregister eingetragen wird. Security Token ist dagegen kein deutscher Rechtsbegriff, sondern ein Sammelbegriff aus der Branche für Token, die wirtschaftlich einem Wertpapier entsprechen. Eine tokenisierte Anleihe nach eWpG ist ein Kryptowertpapier und wird umgangssprachlich als Security Token bezeichnet – für die rechtliche Strukturierung zählt aber allein die erste Einordnung.

Der Rechtsrahmen: eWpG statt MiCA

Für tokenisierte Anleihen gilt das klassische Kapitalmarktrecht: eWpG, EU-Prospektverordnung, Wertpapierprospektgesetz, Wertpapierhandelsgesetz und Schuldverschreibungsgesetz. MiCA spielt hier keine Rolle. Diese Weichenstellung steht am Anfang jedes Projekts, nicht am Ende.

Warum MiCA für tokenisierte Anleihen nicht gilt

Art. 2 Abs. 4 der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte nimmt Finanzinstrumente im Sinne der MiFID II vollständig vom Anwendungsbereich aus. Eine tokenisierte Inhaberschuldverschreibung verbrieft einen Rückzahlungs- und Zinsanspruch, ist damit ein übertragbares Wertpapier und fällt unter MiFID II – und folglich nicht unter MiCA. Auch die BaFin stellt klar, dass sich die Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCAR nicht auf tokenisierte Finanzinstrumente beziehen.

Praktisch heißt das: Ein MiCA-Whitepaper ist für eine tokenisierte Anleihe der falsche Weg. Gebraucht werden Anleihebedingungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz und eine prospektrechtliche Dokumentation. Wer diese Abgrenzung erst nach der technischen Umsetzung prüft, hat im schlechtesten Fall einen fertigen Smart Contract, der zur gewählten Rechtsstruktur nicht passt.

Kryptowertpapierregister und Registerführer nach § 16 eWpG

Ein Kryptowertpapier entsteht erst mit der Eintragung in das Register. Die Eintragung ist konstitutiv – ohne sie existiert das Wertpapier nicht. Geführt wird dieses Register von einem Kryptowertpapierregisterführer, der eine Erlaubnis der BaFin nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG benötigt.

Für den Emittenten ersetzt der Registerführer die Rolle, die im klassischen Kapitalmarkt beim Zentralverwahrer liegt. Das vereinfacht die Infrastruktur, verschiebt aber Verantwortung: Aufgaben, die früher ein Konsortialführer übernommen hätte, liegen jetzt beim Emittenten und seinen Beratern. Die Anleihebedingungen brauchen deshalb Klauseln, die in klassischen Anleihedokumentationen nicht vorkommen – etwa zur Rolle des Registerführers, zu technischen Störungen und zu Übertragungsmodalitäten.

Prospektpflicht oder WIB? Die 12-Millionen-Schwelle seit dem 5. Juni 2026

Seit dem 5. Juni 2026 sind öffentliche Angebote von Wertpapieren mit einem Gesamtgegenwert bis 12 Mio. € über einen Zeitraum von zwölf Monaten von der Prospektpflicht nach der EU-Prospektverordnung befreit. Zuvor lag die deutsche Schwelle bei 8 Mio. €. Von der Möglichkeit, den Wert national auf 5 Mio. € abzusenken, hat Deutschland keinen Gebrauch gemacht.

Befreit von der Prospektpflicht heißt nicht dokumentationsfrei. Unterhalb der Schwelle tritt ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) an die Stelle des Prospekts: maximal drei DIN-A4-Seiten, von der BaFin zu gestatten, mit eigenständigem Haftungsrisiko bei fehlerhaften Angaben. Oberhalb der Schwelle wird ein gebilligter Prospekt erforderlich, und das BaFin-Verfahren verlängert den Zeitplan erfahrungsgemäß um weitere acht bis zwölf Wochen. Eine dritte Variante: Angebote, die sich ausschließlich an qualifizierte Anleger richten, sind unabhängig vom Volumen prospektfrei.

Für die Planung ist das der wichtigste Hebel überhaupt. Ein Emissionsvolumen von 11,5 Mio. € und eines von 12,5 Mio. € unterscheiden sich in Kosten und Zeitachse erheblich.

„Die meisten unterschätzen nicht die Tech-Kosten – die liegen vorhersagbar bei 15.000 €. Unterschätzt werden die rechtlichen Kosten: je nach Jurisdiktion und Token-Typ ab 10.000 €, bei Multi-Jurisdiktions-Setups deutlich höher.“ — Dimitri Haußmann, Gründer & Geschäftsführer Token Ersteller

Wer macht was? Die Rollen bei einer tokenisierten Anleihe

Eine tokenisierte Anleihe wird nie von einem einzigen Dienstleister umgesetzt. Vier bis fünf Rollen greifen ineinander, und jede davon ist unterschiedlich stark reguliert – das zu verstehen erspart Ihnen die Enttäuschung, jemanden zu suchen, der alles allein macht.

Der Emittent – Ihr Unternehmen – trägt die wirtschaftliche Verantwortung und haftet für die Angaben in der Emissionsdokumentation. Die Kanzlei verantwortet Anleihebedingungen, Sicherheitenkonzept, prospektrechtliche Einordnung und WIB. Der Kryptowertpapierregisterführer führt das Register und braucht dafür zwingend eine BaFin-Erlaubnis; diese Rolle ist nicht delegierbar und wird bei unseren Projekten über lizenzierte Partner besetzt. Der Technik-Partner – das sind wir – setzt Smart Contract, Investoren-Dashboard mit KYC-Anbindung und Projektwebseite um und koordiniert den externen Audit. Die Platzierung schließlich entscheidet, ob gezeichnet wird.

Wir sind bewusst nicht in allen fünf Rollen. Was wir abdecken, ist der komplette Stack aus Strategie und Konzept, Emissionsdokumentation auf Projektseite, technischer Umsetzung, Investoren-Akquise und Marketing – ergänzt um Recht über unsere Partner in DACH, EU, USA und Dubai. Wenn Sie dazu eine Einordnung Ihres Vorhabens brauchen, ist unsere Tokenisierung-Agentur der richtige Einstieg.

In sieben Schritten zur tokenisierten Anleihe

Der Weg von der Idee bis zur ersten Zeichnung dauert bei einer prospektfreien Emission realistisch drei bis vier Monate für das Setup, danach folgt die Platzierungsphase. Mit Prospektverfahren verlängert sich die erste Phase entsprechend.

Schritt 1 – Einordnung und Machbarkeitsprüfung. Ist das Instrument ein Wertpapier nach MiFID II oder eine Vermögensanlage nach VermAnlG? Passt das geplante Volumen unter die 12-Millionen-Schwelle? Diese Prüfung steht vor allem anderen.

Schritt 2 – Emissionskonzept. Volumen, Laufzeit, Verzinsung, Stückelung, Rangigkeit, Sicherheiten, Investorenzielgruppe. Dazu die investorenseitige Aufbereitung. Diese Phase kostet bei uns 10.000 € und dauert rund vier Wochen.

Schritt 3 – Anleihebedingungen und Rechtsstruktur. Über unsere Partnerkanzleien, ab 10.000 €, etwa sechs Wochen. Hier entstehen auch die DLT-spezifischen Klauseln.

Schritt 4 – Registerführer anbinden. Auswahl und Vertragsschluss mit einem BaFin-lizenzierten Kryptowertpapierregisterführer, technische Anbindung.

Schritt 5 – Technische Umsetzung. Smart Contract nach passendem Standard, in der Regel ERC-3643 für regulierte Emissionen mit Transferbeschränkungen. Dazu Investoren-Dashboard mit KYC-Strecke, Zeichnungsprozess und Wallet-Anbindung, Projektwebseite und externer Audit. 15.000 € Festpreis, rund sechs Wochen. Wie ein Smart Contract Zins- und Tilgungszahlungen automatisiert, erklären wir separat im Detail.

Schritt 6 – WIB oder Prospekt. Erstellung, Hinterlegung und Gestattung bei der BaFin.

Schritt 7 – Platzierung und Zeichnung. Ansprache der Investoren, Onboarding über das Dashboard, Eintragung ins Register.

Die Schritte 3 bis 5 lassen sich weitgehend parallelisieren. Voraussetzung ist eine klare Projektsteuerung, die festlegt, wer welchen Strang verantwortet.

Was kostet eine tokenisierte Anleihe?

Bei uns kostet das Setup aus Konzeption und technischer Umsetzung 25.000 €, die rechtliche Strukturierung über Partnerkanzleien beginnt bei 10.000 €. Ein realistisches Gesamtbudget startet damit bei 35.000 € – zuzüglich der externen Posten, die nicht über uns laufen. Bei uns gibt es keine Stundensatz-Abrechnung – nur Festpreise.

Wir nennen die externen Positionen bewusst mit, auch wenn sie nicht auf unserer Rechnung stehen. In der Praxis haben wir festgestellt, dass Projekte weniger an der Höhe der Kosten scheitern als daran, dass Posten erst spät sichtbar werden.

Position
Kosten
Anmerkung
Konzeption (Strategie & Emissionskonzept) 10.000 € Festpreis, ca. 4 Wochen
Technische Entwicklung 15.000 € Festpreis, Smart Contract, Dashboard, Webseite, Audit
Setup gesamt 25.000 € Festpreis
Rechtliche Strukturierung ab 10.000 € über Partnerkanzleien, je nach Struktur
Realistisches Gesamtbudget ab 35.000 € komplexere Strukturen entsprechend höher
Kryptowertpapierregisterführer extern BaFin-lizenzierter Partner, nicht im Festpreis enthalten
WIB-Gestattung bzw. Prospektverfahren extern abhängig vom Emissionsvolumen
Hosting und Wartung laufend Wartung nach Vereinbarung

Der auffälligste Punkt an dieser Aufstellung ist, wie klein der Technikanteil ist. Der Smart Contract ist der planbarste und günstigste Teil einer tokenisierten Anleihe. Diskussionen über Entwicklungskosten führen deshalb regelmäßig am eigentlichen Kostentreiber vorbei – der liegt in Recht, Dokumentation und Platzierung.

Sie prüfen gerade, ob eine tokenisierte Anleihe für Ihr Unternehmen infrage kommt? In einem kostenlosen Strategiegespräch ordnen wir Ihr Vorhaben rechtlich ein, schätzen Volumen und Zeitachse realistisch ein und sagen Ihnen offen, wenn wir das Projekt für nicht tragfähig halten. Wir nehmen nur Projekte an, die wir für tragfähig halten. → Kostenloses Strategiegespräch vereinbaren

Wann eine tokenisierte Anleihe der falsche Weg ist

Nicht jedes Finanzierungsvorhaben gehört auf eine Blockchain. Ein Teil der Anfragen, die uns erreichen, wäre mit einem klassischen Bankkredit, einem Schuldscheindarlehen oder einer stillen Beteiligung besser bedient. Diese Einschätzung sagen wir früh – sie spart beiden Seiten Monate.

  • Das Volumen ist zu klein. Unter etwa einer Million Euro stehen die Fixkosten aus Recht, Registerführung und Dokumentation in keinem sinnvollen Verhältnis zum eingesammelten Kapital.
  • Das Geschäftsmodell trägt keine Zinslast. Eine Anleihe ist Fremdkapital mit fester Rückzahlungspflicht. Wer schwankende oder erst künftige Cashflows hat, braucht eine Eigenkapitalstruktur, keine Schuldverschreibung.
  • Es gibt keinen Zugang zu Investoren. Die Tokenisierung erzeugt keine Nachfrage. Sie senkt Abwicklungskosten – sie ersetzt keine Platzierung.
  • Die Erwartung ist Geschwindigkeit. Wer schneller als eine Bankfinanzierung sein will, wird enttäuscht. Der Vorteil liegt in Stückelung, Automatisierung und Investorenkreis, nicht in der Time-to-Money der ersten Emission.
  • Das Motiv ist Marketing. Tokenisierung als Innovationssignal ohne Finanzierungsbedarf führt zu einem teuren Projekt ohne Zweck.
  • Der Charakter des Instruments ist unklar. Wenn Rückzahlungsanspruch, Beteiligung und Nutzungsrecht in einem Token vermischt werden, entsteht ein Strukturierungsproblem, das später schwer zu heilen ist.

Wenn mehrere dieser Punkte zutreffen, empfehlen wir keinen Emissionsprozess. Trifft keiner zu, ist der nächste sinnvolle Schritt die rechtliche Einordnung – nicht die Auswahl einer Blockchain.

Praxisbeispiel: RWA-Tokenisierung im Energie-Sektor

Ein typisches Projektbild aus unserer Arbeit: eine RWA-Tokenisierung im Energie-Sektor, bei der die Finanzierung einer Anlage über eine besicherte Schuldverschreibung strukturiert wurde. Emittent war eine deutsche Projektgesellschaft, Jurisdiktion Deutschland, Investorenzielgruppe der DACH-Raum.

Technisch umgesetzt wurde ein ERC-3643 Security Token mit Investoren-Dashboard und KYC-Integration. Die eigentliche Herausforderung lag nicht im Contract, sondern in der Verbindung zweier Ebenen: Die Übertragungslogik im Token musste exakt zu den Anleihebedingungen und zur Registerführung passen. Transferbeschränkungen, Whitelist-Logik und die Behandlung von Zahlungsereignissen wurden deshalb gemeinsam mit der Kanzlei definiert, bevor die erste Zeile Code entstand.

Das ist der Punkt, an dem sich Projekte trennen. Wird der Contract vor der Rechtsstruktur gebaut, entstehen Anpassungsschleifen. Weitere Beispiele finden Sie in unserem Portfolio.

Platzierung: Wie eine tokenisierte Anleihe zu Investoren kommt

Die erste Zeichnung kommt fast nie aus dem Internet. Bei Emissionen im einstelligen Millionenbereich entscheidet die direkte Ansprache – Community-Aufbau kommt später oder gar nicht. Die erste Funding-Runde erfolgt über persönliche Ansprache privater Investoren aus unserem Netzwerk.

Das unterscheidet eine Anleihe deutlich von einem Utility-Token-Projekt. Wer eine Anleihe zeichnet, prüft Bonität, Sicherheiten und Anleihebedingungen. Reichweite ersetzt diese Prüfung nicht. Erst wenn ein Grundstock gezeichnet ist, wird eine breitere Ansprache sinnvoll – und dann unter anderen Vorzeichen als im klassischen Krypto-Marketing.

Warum Ihr Marketing eine prospektrechtliche Entscheidung ist

Sobald Ihre Kommunikation einen unbestimmten Adressatenkreis erreicht und eine konkrete Zeichnungsmöglichkeit enthält, liegt ein öffentliches Angebot vor. Die BaFin legt diesen Begriff weit aus. Ein Telegram-Kanal, ein LinkedIn-Post mit Zeichnungslink oder eine Pressemitteilung können eine als Privatplatzierung geplante Emission in ein öffentliches Angebot verwandeln – mit der Folge, dass WIB- oder Prospektpflicht greift.

Das ist der Grund, warum wir bei Anleihe-Projekten den Marketingplan zusammen mit der Kanzlei aufsetzen und nicht als nachgelagerte Disziplin behandeln. Die Frage, über welche Kanäle Sie kommunizieren, ist bei einem regulierten Wertpapier keine Reichweitenfrage. Sie ist eine Strukturfrage. Wie wir das im Kontext eines vollständigen Emissionsprozesses lösen, beschreiben wir auf unserer Seite zur STO-Agentur.

Fazit

Die tokenisierte Anleihe ist kein Krypto-Produkt, sondern ein Kapitalmarktinstrument mit moderner Abwicklungsschicht. Wer sie als solche behandelt, plant richtig: zuerst die Einordnung nach MiFID II und eWpG, dann Anleihebedingungen und Registerführung, dann die Technik. Der Smart Contract ist der planbarste Posten im gesamten Projekt und mit 15.000 € Festpreis auch der kalkulierbarste. Die Arbeit liegt davor und danach.

Die Anhebung der prospektfreien Schwelle auf 12 Mio. € hat den Zugang für mittelständische Emittenten spürbar geöffnet. Damit ist ein Bereich adressierbar geworden, der über eine klassische Anleiheemission mit Bankenkonsortium kaum wirtschaftlich zu erschließen war. Ob Ihr Vorhaben in diesen Bereich fällt, entscheidet sich an Volumen, Cashflow-Struktur und Investorenzugang – nicht an der Technologie.

Über 50 Projekte und mehr als 10 Jahre Tokenisierung- und Web3-Erfahrung später ist unsere nüchterne Einschätzung: Die meisten gescheiterten Emissionsvorhaben scheitern nicht an der Blockchain. Sie scheitern daran, dass die rechtliche Struktur zu spät kommt und die Platzierung zu früh als gelöst gilt.

Kostenloses Beratungsgespräch

Mit Token Ersteller helfen wir Unternehmen, ein professionelles Tokenisierungsprojekt zu erstellen, rechtssicher aufzusetzen und über unser eigenes Investoren-Netzwerk sowie zielgerichtetes Krypto-Marketing zu finanzieren. Als Full-Service-Agentur begleiten wir den kompletten Prozess von der Strategie über Whitepaper, Recht und Tech bis zum Listing.

Gerne bieten wir Ihnen ein kostenloses Strategiegespräch an, in dem wir Ihre Idee auf Tragfähigkeit prüfen. Unsere Setup-Kosten starten bei 25.000€ – immer als Festpreis. Die rechtliche Strukturierung über unsere Partner startet ab 10.000€, abhängig von der Jurisdiktion.

→ Kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren

FAQ

Kann ein mittelständisches Unternehmen in Deutschland eine tokenisierte Anleihe ausgeben?

Ja. Das eWpG steht jedem Emittenten offen, nicht nur Banken. Erforderlich sind Anleihebedingungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz, ein BaFin-lizenzierter Kryptowertpapierregisterführer und die passende Emissionsdokumentation. Bei uns liegt das Setup für Konzeption und technische Umsetzung bei 25.000 € Festpreis, die rechtliche Strukturierung über Partner beginnt bei 10.000 €.

Brauche ich für eine tokenisierte Anleihe einen BaFin-Prospekt?

Nicht zwingend. Seit dem 5. Juni 2026 sind öffentliche Angebote bis 12 Mio. € über zwölf Monate von der Prospektpflicht befreit, ein Wertpapier-Informationsblatt bleibt aber erforderlich. Oberhalb der Schwelle wird ein gebilligter Prospekt nötig, was den Zeitplan um mehrere Monate verlängert.

Was ist der Unterschied zwischen einer tokenisierten Anleihe nach eWpG und einem Token nach MiCA?

Eine tokenisierte Anleihe verbrieft Rückzahlungs- und Zinsansprüche und ist damit ein Finanzinstrument nach MiFID II – MiCA ist auf sie nach Art. 2 Abs. 4 MiCAR nicht anwendbar. MiCA greift nur bei Kryptowerten, die keine Finanzinstrumente sind. Diese Einordnung ist der erste Prüfschritt jedes Projekts und Teil der Konzeptionsphase, die bei uns 10.000 € kostet.

Was kostet die Emission einer tokenisierten Anleihe?

Bei uns kostet die Konzeption 10.000 €, die technische Umsetzung inklusive Smart Contract, Investoren-Dashboard und externem Audit 15.000 € – zusammen 25.000 € Setup zum Festpreis. Hinzu kommen die rechtliche Strukturierung ab 10.000 € sowie Registerführung und Emissionsdokumentation, sodass ein realistisches Gesamtbudget bei mindestens 35.000 € beginnt.

Ist eine tokenisierte Anleihe ein Wertpapier?

Ja. Ein Kryptowertpapier nach § 4 Abs. 3 eWpG ist ein Wertpapier und unterliegt dem Wertpapierregime aus Prospektverordnung, WpHG und WpPG. Davon zu unterscheiden ist die Vermögensanlage nach dem Vermögensanlagengesetz, die kein Wertpapier ist und einem eigenständigen Regime folgt.

Welche Blockchain und welcher Token-Standard werden verwendet?

Für regulierte Emissionen setzen wir überwiegend auf ERC-3643, weil dieser Standard Transferbeschränkungen und Identitätsprüfungen auf Contract-Ebene abbildet. Je nach Investorenzielgruppe und Infrastruktur des Registerführers kommen auch ERC-20 mit erweitertem Compliance-Layer, BEP-20 oder Solana SPL infrage. Die Wahl folgt der Rechtsstruktur, nicht umgekehrt. Grundlagen dazu erklären wir unter eigenen Token erstellen.

Bewerten Sie unseren Artikel

5/5 (1)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert