Securitize Alternative: Die 6 relevanten Anbieter für europäische Emittenten – und warum es keinen 1:1-Ersatz gibt

Einen europäischen 1:1-Ersatz für Securitize gibt es nicht – und wer danach sucht, sucht das Falsche. Securitize bündelt in den USA drei regulierte Rollen in einem Unternehmen, die in Europa auf verschiedene Anbieter verteilt sind. Die europäische Antwort ist deshalb kein einzelner Anbieter, sondern ein Stack aus zwei bis drei Partnern.
Das klingt nach einem Nachteil, ist aber in der Praxis oft der günstigere und flexiblere Weg – vorausgesetzt, Sie wissen, welche Rolle Sie überhaupt einkaufen. Dieser Artikel ordnet die relevanten Anbieter, erklärt die Pflichtkomponente, die in Deutschland fast immer übersehen wird, nennt Auswahlkriterien und Kosten und sagt am Ende ehrlich, in welchen Fällen Securitize die richtige Wahl bleibt.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Securitize ist in den USA als Transfer Agent und Broker-Dealer registriert und betreibt ein Alternative Trading System (ATS). Diese Rollenbündelung existiert in Europa so nicht.
- Der europäische Weg besteht aus einem Stack aus zwei bis drei Partnern: Rechtsstruktur, Registerführung und Emissions- beziehungsweise Vertriebstechnik.
- Für eine Emission als Kryptowertpapier nach dem deutschen eWpG ist ein BaFin-registrierter Kryptowertpapierregisterführer zwingend – eine eigene Erlaubnis, die nicht mit der Kryptoverwahrung identisch ist.
- Relevante europäische Anbieter sind unter anderem Cashlink, Tangany, Nyala, Bitbond und Tokeny – mit sehr unterschiedlichen Rollen und Zielkunden.
- Wir stellen den passenden Stack zusammen und übernehmen Struktur, Technik und Platzierung. Die Konzeption startet ab 10.000 € – auf Basis von über 50 begleiteten Tokenisierungsprojekten aus mehr als 10 Jahren.
Was Securitize ist – und warum die Frage nach „der Alternative“ meist falsch gestellt ist
Securitize ist keine Software, sondern ein Bündel regulierter Funktionen. Genau deshalb lässt es sich nicht durch eine andere Plattform ersetzen, sondern nur durch mehrere Bausteine.
Wer nach einer Alternative sucht, sollte zuerst festlegen, welche dieser Funktionen er tatsächlich braucht. In den meisten europäischen Projekten sind es zwei von drei.
Die drei regulierten Rollen
Als Transfer Agent führt Securitize das maßgebliche Register darüber, wem ein Wertpapier gehört. Als Broker-Dealer darf das Unternehmen Wertpapiere vertreiben und vermitteln. Als Betreiber eines Alternative Trading System stellt es einen regulierten Sekundärmarkt bereit.
Dazu kommt das hauseigene DS Protocol, über das Emission und Compliance-Regeln technisch durchgesetzt werden. Bekannt geworden ist Securitize vor allem durch tokenisierte Fondsprodukte großer US-Häuser; im Juli 2026 ging das Unternehmen an der NYSE an die Börse. Das erklärt das Profil: institutionelle Volumina, US-Regulierung, alles aus einer Hand.
Warum Europa das anders aufteilt
In Europa – und besonders in Deutschland – sind diese Funktionen rechtlich getrennt. Die Registerführung für Kryptowertpapiere ist eine eigenständige, BaFin-beaufsichtigte Finanzdienstleistung nach § 16 eWpG. Die Kryptoverwahrung ist eine weitere, davon unabhängige Erlaubnis. Vertrieb und Anlagevermittlung erfordern wiederum eigene Lizenzen, häufig über einen Haftungsdachpartner.
Für Sie als Emittent bedeutet das: Sie kaufen nicht eine Plattform ein, sondern setzen eine Kette zusammen. Wie diese Kette bei einer klassischen
Warum europäische Emittenten nach einer Alternative suchen
Die Gründe sind in unseren Projekten immer wieder dieselben vier – und keiner davon ist ein Qualitätsurteil über Securitize. Es geht um Passung, nicht um Güte.
Erstens der Regulierungsfokus. Securitize ist auf US-Wertpapierrecht optimiert, etwa auf Angebote nach Regulation D, S oder A+. Eine deutsche Emission nach eWpG und WpPG folgt einer anderen Logik und braucht andere Beteiligte.
Zweitens die Größenordnung. Das Modell ist auf institutionelle Fondsvolumina ausgelegt. Für eine mittelständische Emission im einstelligen Millionenbereich ist das überdimensioniert, sowohl im Onboarding als auch im Preis.
Drittens die eWpG-Anforderung. Ohne einen in Deutschland registrierten Registerführer entsteht kein Kryptowertpapier – unabhängig davon, wie gut die Plattform ist.
Viertens der Vertriebszugang. Ein US-ATS hilft Ihnen nicht, europäische Investoren zu erreichen. Wer in Europa platzieren will, braucht europäische Vertriebswege, gegebenenfalls unter der MiCA-Verordnung oder dem europäischen Crowdfunding-Regime.
Die relevanten Anbieter im Überblick
Die folgende Übersicht ordnet die Anbieter nach ihrer primären Rolle, nicht nach Marketingversprechen. Fast alle bezeichnen sich als „Plattform“, meinen damit aber sehr Unterschiedliches.
Der Stand ist August 2026; Lizenzstatus und Leistungsumfang ändern sich in diesem Markt schnell und sollten vor jeder Entscheidung direkt beim Anbieter geprüft werden.
| Securitize (US) | Transfer Agent, Broker-Dealer, ATS | SEC-registriert | Institutionelle Fondstokenisierung mit US-Bezug |
| Cashlink (DE) | Kryptowertpapierregisterführer, Kryptoverwahrer | BaFin-lizenziert | Digitale Anleihen deutscher Emittenten und Institute |
| Tangany (DE) | Registerführung und Verwahrung | BaFin-beaufsichtigt | Emittenten, die Register und Wallet-Infrastruktur bündeln |
| Nyala (DE) | Registerführung und Emissionsplattform | BaFin-reguliert | Mittelstand und Immobilienemittenten in Deutschland |
| Bitbond (DE) | Emissions- und Tokenisierungstechnologie | Technologieanbieter, eWpG-Erfahrung | Banken und Institute mit eigener Vertriebsstruktur |
| Tokeny (LU) | White-Label-Emissionsplattform, ERC-3643 | Technologieanbieter | Grenzüberschreitende EU-Emissionen mit Compliance im Token |
Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Die deutschen Anbieter decken überwiegend Register und Verwahrung ab – also die Pflichtkomponente, nicht den Vertrieb. Zweitens: Kein einziger von ihnen ersetzt Securitize vollständig, weil kein europäischer Anbieter Registerführung, Verwahrung, Handel und Vertrieb im selben Umfang aus einer Hand anbietet.
Was keine Plattform für Sie erledigt
Die häufigste Fehlannahme in Anbietergesprächen lautet, mit der Plattformentscheidung sei das Projekt im Wesentlichen gelöst. Tatsächlich deckt eine Plattform den technischen Emissionsvorgang ab – und damit vielleicht ein Drittel des Aufwands.
Diese Aufgaben bleiben in jedem Fall bei Ihnen oder bei einem Partner, den Sie gesondert beauftragen:
- Rechtsstruktur: Vehikel, Instrumentenwahl, Emissionsbedingungen, Jurisdiktion.
- Prospekt oder Wertpapier-Informationsblatt: Erstellung, Abstimmung, gegebenenfalls BaFin-Billigung.
- Registerführervertrag: Auswahl, Verhandlung, Portabilitäts- und Ausstiegsklauseln.
- Investorenakquise: Ansprache, Qualifizierung, Zeichnungsprozess – keine Infrastruktur erzeugt Nachfrage.
- Marketing und Kommunikation: Whitepaper, Website, Investor Deck, Fachpresse, Community.
- Laufender Betrieb: Reporting, Zins- und Tilgungszahlungen, Investorenkommunikation über die gesamte Laufzeit.
Der Punkt, an dem Projekte in unserer Erfahrung am häufigsten stecken bleiben, ist nicht die Technik. Es ist die Lücke zwischen „der Token ist emissionsfähig“ und „die Emission ist platziert“. Diese Lücke schließt keine Plattform, weil sie nicht Teil ihres Geschäftsmodells ist.
„Die Plattform ist die letzte Entscheidung, nicht die erste. Wenn ein Kunde im Erstgespräch schon weiß, mit welchem Anbieter er arbeiten will, aber noch nicht, welches Instrument er begibt, haben wir die Reihenfolge zu korrigieren – nicht den Anbieter.“ — Dimitri Haußmann, Gründer & Geschäftsführer Token Ersteller
Fünf Kriterien für die Auswahl Ihres Stacks
Die Anbieterwahl fällt am Ende eines Entscheidungsprozesses, nicht an seinem Anfang. Fünf Kriterien führen in der Praxis zu einer belastbaren Auswahl.
- Regulatorischer Bedarf. Begeben Sie ein Kryptowertpapier nach eWpG, brauchen Sie zwingend einen registrierten Registerführer. Nutzen Sie ein anderes Instrument – etwa eine Vermögensanlage oder ein Angebot unter dem europäischen Crowdfunding-Regime bis 5 Mio. € – gilt eine andere Anbieterlogik.
- Emissionsvolumen. Unterhalb weniger Millionen Euro sind Anbieter mit standardisierten Prozessen wirtschaftlicher. Enterprise-Plattformen rechnen sich erst bei größeren oder wiederkehrenden Emissionen.
- Token-Standard und Portabilität. ERC-3643 verankert Whitelisting und Transfer-Restriktionen auf Vertragsebene und ist bei regulierten Emissionen verbreitet. Proprietäre Protokolle können funktional überlegen sein, binden Sie aber stärker. Klären Sie vor Vertragsschluss, was bei einem Anbieterwechsel mit Register, Smart Contract und Investorendaten geschieht.
- Vertriebsweg. Sprechen Sie professionelle Investoren direkt an, brauchen Sie keinen Marktplatz. Wollen Sie breiter platzieren, brauchen Sie Vertriebspartner mit entsprechender Erlaubnis – und die Frage, ob Ihr Anbieter dorthin angebunden ist, wird zur wichtigsten von allen.
- Laufende Kosten. Setup-Preise sind vergleichbar, Laufzeitkosten selten. Fragen Sie nach Registerführungsgebühren pro Jahr, pro Investor und pro Transaktion, bevor Sie unterschreiben.
Ablauf: Von der Strukturentscheidung zur Anbieterwahl
In unseren Projekten steht die Anbieterauswahl an vierter Stelle, nicht an erster. Die Reihenfolge ist entscheidend, weil jede vorgelagerte Entscheidung das Feld der infrage kommenden Anbieter verkleinert.
Zuerst klären wir das Instrument: Anleihe, Vermögensanlage, Beteiligung oder Fondsanteil. Danach folgt die Struktur – Emittent, Vehikel, Jurisdiktion, Anlegerkreis. Im dritten Schritt steht die Dokumentation mit Emissionsbedingungen und Informationsdokument. Erst jetzt beginnt die Anbieterauswahl: Wir holen Angebote von zwei bis drei Registerführern beziehungsweise Plattformen ein, vergleichen Leistungsumfang, Laufzeitkosten und Portabilitätsklauseln und legen den Stack fest.
Im fünften Schritt folgt die technische Umsetzung – Smart Contract in ERC-3643, ERC-20, BEP-20 oder Solana SPL, Whitelist-Logik, Investoren-Dashboard mit KYC, Website – einschließlich Audit über unsere Partner vor jedem Mainnet-Deployment. Den Abschluss bildet die Platzierung mit Investorenansprache über unser Netzwerk, Marketing über Telegram, X, KOLs, SEO und Fachpresse sowie Listing-Begleitung.
Was Struktur, Technik und Platzierung kosten
Wir kalkulieren nach Phasen und zum Festpreis, ohne Stundenabrechnung und ohne die Angabe „auf Anfrage“. Die Infrastrukturkosten der Anbieter kommen separat hinzu und werden im Auswahlprozess transparent gegenübergestellt.
| Konzeption | Instrument, Struktur, Anbieterauswahl, Token-Design, Whitepaper | ab 10.000 € | 3–5 Wochen |
| Recht (über Partner) | Emissionsbedingungen, Dokumentation, Jurisdiktion | ab 10.000 € | 4–8 Wochen |
| Technik | Smart Contract, Whitelist, Dashboard mit KYC, Website | ab 15.000 € | 4–6 Wochen |
| Setup gesamt | Konzeption und Technik als Paket | ab 25.000 € | parallel |
| Gesamtbudget | Setup und rechtliche Strukturierung | ab 35.000 € | 3–5 Monate |
| Wartung | Betrieb, Updates, Support | nach Vereinbarung | laufend |
Nicht enthalten sind die Leistungen der Infrastrukturpartner: Registerführungsgebühren als Einrichtungs- und Laufzeitkosten, Verwahrentgelte, Zahlstellenkosten, ein etwaiges Prospektverfahren sowie Gründung und Verwaltung eines Vehikels. Diese Positionen variieren erheblich zwischen den Anbietern und hängen an Emissionsvolumen, Investorenzahl und Transaktionshäufigkeit.
Wir empfehlen, diese Kosten über die gesamte Laufzeit zu rechnen und nicht nur für das erste Jahr. Bei mehrjährigen Anleihen übersteigen die kumulierten Laufzeitgebühren die einmaligen Setup-Kosten regelmäßig deutlich.
Wann Securitize die richtige Wahl ist
Es gibt Konstellationen, in denen ein europäischer Stack die schlechtere Entscheidung wäre – und wir sagen das im Erstgespräch, statt ein Projekt in die falsche Richtung zu drehen.
Wenn Sie ein Fondsvehikel mit US-Bezug tokenisieren, wenn Ihre Zielinvestoren US-Institutionelle sind oder wenn Sie Transfer Agent, Vertrieb und einen regulierten Sekundärmarkt zwingend von einer Gegenpartei benötigen, ist Securitize funktional schwer zu ersetzen. Dasselbe gilt für Emissionen in institutioneller Größenordnung, bei denen der Onboarding-Aufwand nicht ins Gewicht fällt und die Erwartung der Investoren auf einen etablierten US-Anbieter zielt.
Auch die Kombination ist möglich: Manche Häuser nutzen einen US-Anbieter für die internationale Tranche und einen deutschen Registerführer für die eWpG-Tranche. Der Aufwand dafür ist erheblich, aber in bestimmten Konstellationen sinnvoll. Für Fondsstrukturen kommen zusätzlich die Besonderheiten hinzu, die wir im Beitrag zum Tokenisieren von Fonds beschrieben haben.
Praxisbeispiel: ein typischer Auswahlprozess
Der folgende Fall beschreibt einen Auswahlprozess, wie er in unseren Projekten regelmäßig abläuft – als Verfahrensbeispiel, nicht als Bericht über ein einzelnes Mandat. Ein deutscher Mittelständler wollte eine Unternehmensanleihe tokenisieren und war mit einer international bekannten Plattform ins Gespräch gegangen, bevor die Struktur feststand.
In der Konzeptionsphase zeigte sich zweierlei. Erstens war das gewählte Instrument eine elektronische Inhaberschuldverschreibung nach dem eWpG – womit ein in Deutschland registrierter Registerführer zur Pflichtkomponente wurde, die die ursprünglich favorisierte Plattform nicht abdeckte. Zweitens lag das Zielvolumen unterhalb der Schwelle, ab der sich das Onboarding bei einem Enterprise-Anbieter trägt.
Wir holten daraufhin Angebote von zwei deutschen Registerführern und einem europäischen Plattformanbieter ein und verglichen drei Punkte: Einrichtungs- und Laufzeitgebühren über die geplante Anleihelaufzeit, die Anbindung an Vertriebspartner sowie die Ausstiegs- und Portabilitätsklauseln im Vertrag. Der dritte Punkt entschied. Technisch wurde der Token nach ERC-3643 umgesetzt, weil Identitätsprüfung und Transfer-Restriktionen dort im Standard verankert sind und Übertragungen ausschließlich zwischen verifizierten Wallets möglich sind. Der Smart Contract durchlief vor dem Mainnet-Deployment ein Audit bei einem Partner. Zu Emissionsvolumina oder Konditionen machen wir keine Angaben.
Fazit
FAQ
Wir sind ein deutsches Unternehmen – brauchen wir Securitize oder gibt es eine europäische Lösung?
Für eine Emission nach deutschem Recht ist ein europäischer Stack in aller Regel der direktere Weg, weil Securitize auf US-Regulierung und institutionelle Volumina ausgelegt ist. Welche Kombination aus Registerführer, Struktur und Vertriebsweg passt, klären wir in der Konzeptionsphase ab 10.000 €.
Was ist der Unterschied zwischen einer Tokenisierungsplattform und einem Kryptowertpapierregisterführer?
Die Plattform stellt Software für Emission, Onboarding und Investorenverwaltung bereit. Der Registerführer führt als BaFin-beaufsichtigtes Institut das rechtlich maßgebliche Register nach § 16 eWpG. Ohne Registerführer entsteht kein Kryptowertpapier, unabhängig von der Qualität der Plattform.
Wir sind zu klein für Securitize – welche Optionen bleiben uns?
Für mittelständische Emissionen ist die Kombination aus einem deutschen Registerführer und einer schlanken eigenen Struktur der übliche Weg. Unser Setup startet ab 25.000 €, das Gesamtbudget inklusive rechtlicher Strukturierung ab 35.000 €. Die Infrastrukturkosten der Anbieter kommen separat hinzu und werden vor der Entscheidung offengelegt.
Kann ich später den Anbieter wechseln?
Grundsätzlich ja, aber der Aufwand hängt davon ab, ob Register, Smart Contract und Investorendaten vertraglich portabel geregelt sind. Wir prüfen diese Klauseln vor Vertragsschluss, weil eine spätere Migration erheblich teurer ist als die richtige Auswahl zu Beginn.
Ist Securitize in Deutschland überhaupt nutzbar?
Für ein Kryptowertpapier nach eWpG ersetzt Securitize den deutschen Registerführer nicht. Für Emissionen unter anderen Rechtsordnungen oder für internationale Tranchen kann das Unternehmen auch aus Deutschland heraus eingebunden werden. Die Frage ist damit weniger „ob“, sondern welches Instrument Sie überhaupt begeben.
Brauche ich zwingend ERC-3643?
Nein, aber bei regulierten Emissionen mit begrenztem Anlegerkreis spricht viel dafür, weil Whitelisting und Transfer-Restriktionen im Standard verankert sind. Je nach Projekt setzen wir auch ERC-20, BEP-20 oder Solana SPL ein. Die Wahl richtet sich nach der Rechtsstruktur und den Anforderungen des Registerführers – und über den Aufbau eines Security Token Offering entscheidet ohnehin nicht der Standard, sondern das Instrument.


